Wir sind im Ernstfall für Sie da, melden Sie Ihren Versicherungsfall einfach und online in wenigen Schritten in unserem digitalen Schadenportal, sogar von unterwegs.
Haben Sie Ihre Polizzennummer gerade nicht zur Hand, ist das auch kein Problem!
Tipp: Verfolgen Sie den Stand der Bearbeitung Ihrer Schadensmeldung.
Unser Online-Schadenportal ist der schnellste und direkteste Weg für Ihre Schadenabwicklung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen. Je früher wir von Ihrem Versicherungsfall erfahren, desto schneller wird Ihr Schaden abgewickelt.
Die Polizzennummer haben wir beim Abschluss der Versicherung per E-Mail mitgeteilt. Sie finden diese auch auf der Polizze.
Für den Fall, dass Sie Ihre Polizzennummer (Versicherungsscheinnummer) nicht zur Hand haben, klicken Sie bitte auf: Keine Versicherungsschein-Nummer erhalten
Bei Problemen bei der Eingabe der Polizzennummer geben Sie die Nummer (sofern vorliegend) im Feld „Ergänzende Informationen“ ein.
Versuchen Sie den Schaden möglichst gering zu halten. Um den Schaden nachzuweisen, sichern Sie bitte in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Schadenumfang (z.B. Rechnungen, Belege). Reichen Sie Ihre Schadenmeldung mit den entsprechenden Nachweisen so rasch wie möglich ein - der schnellste Weg ist unser dummyOnline-Schadenportal.
Wenn Sie wegen einem versicherten Stornogrund nicht reisen können, so stornieren Sie die Reise unverzüglich und kontaktieren Sie dazu Allianz Travel. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten bei Ihrer Buchungsstelle. Allianz Travel ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
Reisenachweise wie z.B. Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmenden und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis
Die Stornokostenrechnung
Bei Flugtickets kontaktieren Sie bitte bei die Airline/das Reisebüro und fordern Sie die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte.
Schadennachweis z. B. ein ärtzliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund). Bei anderen versicherten Ereignissen bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis.
Im Notfall, bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, kontaktieren Sie bitte sofort die weltweite dummy24h-Notfallzentrale von Allianz Travel, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann:
Für die Kostenerstattung bereits vor Ort gezahlter Leistungen, reichen Sie bitte die jeweiligen Originalrechnungen mit Ihrer Schadenmeldung ein, ebenso die Reisebestätigung mit Nachweis des Versicherungsabschlusses.
Wichtig: Aus den Rechnungen müssen neben den entsprechenden Kosten auch der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten sowie die einzelnen ärztlichen Leistungen hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Wurde Ihr Gepäck beim Transport beschädigt oder ist abhanden gekommen, melden Sie das bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachmelden.
Wichtig: Beförderungsunternehmen, wie Fluggesellschaften oder die Bahn, stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei Ihrer Schadenmeldung miteinreichen müssen. Bei Diebstahl und anderen Straftaten kontaktieren Sie bitte unverzüglich die nächste erreichbare Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. Lassen Sie sich eine eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung oder Durchschrift des Polizeiprotokolls geben.
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Schadensmeldung im Stornofall innerhalb von 48 Stunden an Allianz Travel richten müssen, da ohne sofortige Meldung kein Leistungsanspruch besteht!
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Stornorechnung des Veranstalters
• Detaillierte ärztliche Unterlagen bzw. Unterlagen, die den Schadensfall belegen
• Download-Formular Schweigepflichtentbindung (sofern nicht in der Online-Schadensmeldung bereits unterzeichnet)
Bitte beachten Sie, dass bei Kosten ab Euro 300,- die 24h-Notfallzentrale umgehend zu benachrichtigen ist. Rechnungen für Besuche bei Ärzt:innen und Medikamente sind von der versicherten Person zuerst bei seiner Sozialversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung) bzw. privaten Krankenversicherung einzureichen.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Ärztliche Bestätigung (mit Patient:innenname, Diagnose, Behandlungsdaten, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität)
• Medizinische bzw. Krankenhausrechnung mit Patient:innenname, Geburtsdatum sowie Diagnose und Behandlungsdaten
• Ärztliche Befunde, auf denen die Notwendigkeit von Krankentransporten bestätigt wird
• Sonstige Rechnungen oder Belege, für die Ersatz gefordert wird
Bitte beachten Sie, dass im Falle der Extrarückreise die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der 24h-Notfallzentrale erforderlich ist.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Ärztliche Bestätigung (mit Patient:innenname, Diagnose sowie Behandlungsdaten) der ärztlichen Fachperson vor Ort, die den Reiseabbruch schriftlich verordnet hat
• Bestätigung der ärztlichen Fachperson, die die Weiterbehandlung in Österreich übernommen hat
• Kassenärztliche Krankmeldung
• Extrarückreisetickets, Boardingpass etc.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung
• Aufstellung des Gepäckinhaltes unter Angabe von Alter, Marke, Anschaffungspreis
• Wertnachweis bzw. Rechnungen, falls vorhanden
• Polizeiliche Anzeige der zuständigen Sicherheitsdienststelle im Original bei Raub bzw. Diebstahl
• Schadensmeldung der Fluglinie bzw. des Transporteurs bei Beschädigung bzw. verspäteter Gepäckausfolgung (endgültige Verlustbestätigung der Fluglinie bzw. des Transporteurs wird spätestens 90 Tage nach dem Schadenereignis ausgestellt)